Die wichtigsten Änderungen im Überblick
✅ Was jetzt erlaubt ist
- • Besitz bis 25 g in der Öffentlichkeit
- • Besitz bis 50 g zu Hause
- • Eigenanbau bis 3 Pflanzen
- • Cannabis Social Clubs (ab 1.7.2024)
- • Normales Rezept statt BtM-Rezept
❌ Was weiterhin verboten ist
- • Kommerzieller Verkauf
- • Konsum in Schul- und Spielplatznähe
- • Abgabe an Minderjährige
- • Besitz über den erlaubten Mengen
- • Handel ohne Lizenz
Was bedeutet das für Cannabis-Patienten?
Für Patienten, die medizinisches Cannabis über die Apotheke beziehen, hat sich Folgendes geändert:
Kein BtM-Rezept mehr
Die größte Erleichterung: Cannabis ist kein Betäubungsmittel mehr. Ärzte verschreiben es auf einem normalen Rezept (Muster 16). Das bedeutet:
- Weniger Bürokratie für Arzt und Patient
- Längere Gültigkeitsdauer des Rezepts
- Mehr Ärzte sind bereit, Cannabis zu verschreiben
- Einfachere Online-Bestellung
Vereinfachte Verschreibung
Jeder approbierte Arzt — nicht nur Fachärzte — kann Cannabis verschreiben. Die Hürde, einen verschreibenden Arzt zu finden, ist deutlich gesunken.
Kassenrezept weiterhin möglich
Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse bleibt bestehen. Der Antragsprozess hat sich nicht wesentlich verändert, allerdings genehmigen Kassen häufiger seit der Entkriminalisierung.
Chronologie der Cannabis-Gesetzgebung
Cannabis als Medizin: BtM-Rezept für schwerkranke Patienten eingeführt
Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung: Entkriminalisierung angekündigt
CanG tritt in Kraft: Entkriminalisierung, Eigenanbau, kein BtM-Rezept mehr
Cannabis Social Clubs dürfen offiziell starten
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).