Die Rechtslage seit 2024
Das Cannabisgesetz (CanG), das am 1. April 2024 in Kraft trat, hat vieles verändert — aber nicht die Verschreibungspflicht für Apotheken-Cannabis:
- Eigenanbau: Erwachsene dürfen bis zu 3 Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen
- Besitz: Bis zu 25 g in der Öffentlichkeit, 50 g zu Hause erlaubt
- Cannabis Social Clubs: Abgabe an Mitglieder unter strengen Auflagen
- Apotheke: Abgabe weiterhin nur auf Rezept — kein Freiverkauf
Warum bleibt Cannabis in der Apotheke verschreibungspflichtig?
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Freizeit- und dem medizinischen Gebrauch. Medizinisches Cannabis unterliegt dem Arzneimittelgesetz und der Apothekenpflicht, weil:
- Die Dosierung ärztlich überwacht werden muss
- Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten möglich sind
- Die Qualitätskontrolle nur über die Apothekenkette gewährleistet ist
- Das BMG weiterhin eine ärztliche Indikationsstellung für nötig hält
So bekommen Sie ein Rezept
Der Weg zum Cannabis-Rezept ist seit 2024 einfacher geworden:
- Hausarzt ansprechen — Jeder Arzt darf Cannabis verschreiben
- Spezialisierte Praxen — Schmerzmediziner, Neurologen und Psychiater haben Erfahrung
- Telemedizin — Online-Ärzte können Folgerezepte ausstellen (Details im Online-Ratgeber)
- Rezept einlösen — In einer Cannabis-Apotheke Ihrer Wahl